+++ Neues aus der Praxis +++

Baumaßnahmen

Liebe Eltern,

Wie Sie vermutlich schon bemerkt haben, finden am Haus in der Holtenauer Straße 276 Baumaßnahmen statt. Ziel ist eine Modernisierung der Praxis, eine Erweiterung der Praxisräume durch einen Anbau und die energetische Sanierung des gesamten Gebäudes.

Für die Dauer der Baumaßnahmen wird das Parkplatzangebot teilweise eingeschränkt sein. Auch kann es zu Lärmbelästigungen in der Praxis und ggfs. auch mal zu kurzfristigen Veränderungen des Praxisbetriebes kommen. Wir planen aber, die Praxis möglichst nicht zu schließen und auch während der Baumaßnahmen für Sie und Ihre Kinder da zu sein.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam

Maskenpflicht

Liebe Eltern und Besucher*innen,

Die Maskenpflicht in Arztpraxen bleibt voraussichtlich bis zum 07.04.2023 weiterhin gültig. Für Mitarbeiter*innen in Arztpraxen und Krankenhäusern besteht die Maskenpflicht nicht mehr. Wir werden daher in den nächsten Wochen auch wieder ohne Maske arbeiten. Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Praxisteam

 

MFA gesucht

Wir suchen zum 01.07.2023 eine freundliche und motivierte MFA mit mindestens 20h/Woche, Vollzeit mittelfristig möglich.

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem tabellarischen Lebenslauf und weiteren relevanten Unterlagen an unsere Praxis oder per mail an praxis@kieler-kinderkardiologen.de.

Bitte verzichten Sie auf Originale, da wir Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden.

Praxis geschlossen

Liebe Eltern,

Am  28.02.2023 nachmittags und am 01.03.2023  ist in unsere Praxis wegen einer IT-Instatallation geschlossen. Für alle akuten Fragestellung werden wir durch folgende Praxen vertreten.

  • Dres. med. Harbs / Spengler, Bismarckallee 23, 24105 Kiel, Tel. 0431-333535
  • Dr. med. S. Wiest, Esmarchstr. 23, 24105 Kiel,  Tel. 0431-87792

Bitte nur nach telefonischer Voranmeldung

Maskenpficht

Liebe Eltern,

Bitte tragen Sie zum Schutz von allen Praxismitarbeiterinnen und auch zum Schutz untereinander und anderer Praxisbesucher*innen eine Maske, die Mund und Nase bedeckt, idealerweise eine FFP2-Maske. Falls Sie von einer Maskenpflicht befreit sind, zeigen Sie uns bitte unaufgefordert ein entsprechendes Attest und zeigen Sie bitte einen tagesaktuellen negativen SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Hygiene in der Praxis

Liebe Eltern,

Wir haben unsere Praxis weiterhin geöffnet. Wir werden auch in der aktuellen Situation für Ihre Kinder als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Erschrecken Sie nicht, wenn wir einen Nasen-Mundschutz tragen. Wir achten besonders darauf, dass Sie möglichst einzeln eintreten, direkt in ein Behandlungszimmer geleitet werden und Sie möglichst nicht mit anderen Familien in Kontakt treten. Um die Ansteckungsgefahr für Sie, ihrer Kinder aber auch für uns zu minimieren, bitten wir Sie darüber hinaus folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Treten Sie nur ein, wenn Sie von uns aufgefordert worden.
  • Melden Sie sich vor dem Besuch unserer Praxis telefonisch an.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, begleiten Sie ihr Kind alleine. Geschwisterkinder oder weitere Angehörige, warten bitte außerhalb der Praxis.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Impfungen

Liebe Eltern,

Für die Gesundheit Ihrer Kinder ist ein guter Impfschutz wichtig. Auch der Impfschutz von Ihnen oder anderer naher Familienangehöriger oder Bezugspersonen erhöht den Schutz Ihrer Kinder vor Infektionskrankheiten, die durch Impfungen verhindert werden können. Bringen Sie daher gerne Ihren Impfpass mit, damit wir Sie bezüglich evtl. ausstehender Impfungen beraten können. Impfungen bei Ihnen oder auch älteren Geschwisterkindern sind gerne bei uns möglich.

Impfpass

Liebe Eltern,

Wir bitten Sie, zu jedem Impftermin den gültigen Impfpass Ihres Kindes mitzubringen. Ohne vorliegenden Impfpass können wir in Zukunft (ab 01.11.2018) keine Impfung bei Ihrem Kind mehr durchführen.

Versichertenkarte

Liebe Eltern,

Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie, zu jeder Untersuchung Ihres Kindes, die gültige Versichertenkarte (G2) mitzubringen. Können wir die Versichertenkarte am ersten Termin des jeweiligen Quartals nicht einlesen, erhalten Sie von uns eine Rechnung nach GOÄ (Privatrechnung) über die Behandlungskosten. Diese Rechnung müssen Sie begleichen, sollte uns die Versichertenkarte Ihres Kindes nicht bis zum Quartalsende vorliegen. Für neugeborene Kinder, für die noch keine Versichertenkarte vorliegt, gilt diese Regelung nicht. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall die Versichertenkarte schnellstmöglich nachzureichen.