Liebe Eltern,

Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie, zu jeder Untersuchung Ihres Kindes, die gültige Versichertenkarte (G2) mitzubringen. Können wir die Versichertenkarte am ersten Termin des jeweiligen Quartals nicht einlesen, erhalten Sie von uns eine Rechnung nach GOÄ (Privatrechnung) über die Behandlungskosten. Diese Rechnung müssen Sie begleichen, sollte uns die Versichertenkarte Ihres Kindes nicht bis zum Quartalsende vorliegen. Für neugeborene Kinder, für die noch keine Versichertenkarte vorliegt, gilt diese Regelung nicht. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall die Versichertenkarte schnellstmöglich nachzureichen.